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AGBs

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Mieth Engineering – Ingenieurbüro
Inh.: Ing. Dirk Markus Mieth, M.Sc.
Zur Wetterwarte 50, Haus 337/G
01109 Dresden
Deutschland

Zuletzt aktualisiert: Januar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Entwicklung, Simulationen, Präsentationen, Vorträge und Ingenieurleistungen zwischen Mieth Engineering – Ingenieurbüro (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind unverbindlich und ab Abgabedatum für zwei Wochen gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (E‑Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3. Leistungsumfang und Ausschluss klassischer Ingenieurwerke

Der Anbieter erbringt Ingenieurleistungen ausschließlich im Bereich der Technischen Informatik und Intelligenten Systeme. Der Anbieter bietet Beratungsleistungen, Entwicklung, Simulationen, Präsentationen, Vorträge, technische Berichte sowie Werkleistungen an.

Werkleistungen beziehen sich ausschließlich auf digitale, softwarebasierte oder dokumentbasierte Ergebnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarekomponenten, Spezifikationen, Lastenhefte, Pflichtenhefte, technische Dokumentationen, Modelle, Simulationen, Algorithmen, Präsentationen oder Berichte. Werkleistungen erfordern eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, in der das jeweilige Ergebnis als abnahmefähige Werkleistung definiert wird.

Der Anbieter erbringt keine klassischen Ingenieurwerke, die physische Konstruktionen, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Hardwareentwicklung, Anlagenbau oder sonstige physische oder bauliche Ingenieurwerke umfassen. Solche Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Es handelt sich um eine Bemühensschuld, nicht um eine Erfolgsschuld, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

4. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot (Stundensatz, Tagessatz oder Festpreis). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mehraufwand, der durch Verzögerungen seitens des Auftraggebers entsteht, wird gesondert berechnet.

5. Haftung

Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt und der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange die Informationen nicht allgemein bekannt sind.

Einzelheiten zu Vertraulichkeit, Datenschutz und etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung von Tools/AI werden in einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geregelt, die vor oder bei Vertragsschluss abgeschlossen werden kann. Der Anbieter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber bereitgestellten Daten ausschließlich zur Auftragserfüllung und in Übereinstimmung mit der DSGVO zu verwenden.

7. Urheberrecht und Nutzung von Tools / KI / Open Source

Der Anbieter behält das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (insbesondere Softwarecode, Algorithmen, Simulationsmodelle, Dokumentationen, Berichte, Präsentationen). Der Auftraggeber erhält – nach vollständiger Zahlung – ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

Eine Übertragung von Rechten (vollständige Rechteübertragung oder exklusive Rechte) kann individuell im Voraus vereinbart werden und erfordert eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung (z. B. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem separaten Vertrag). Eine solche Übertragung erfolgt nicht automatisch und kann zusätzliche Vergütung erfordern.

Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Tools, Software, KI‑Modelle (cloudbasiert oder lokal), Cloud‑Dienste und sonstige Hilfsmittel zur Leistungserbringung zu verwenden, einschließlich der Eingabe von Daten, Prompts, Code oder Beschreibungen des Auftraggebers.

Open‑Source‑Komponenten dürfen verwendet werden, sofern die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden.

Einschränkungen oder Verbote hinsichtlich bestimmter Tools, Systeme oder der Eingabe bestimmter Daten sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden (vorzugsweise in einem separaten NDA).

8. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Dresden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Mieth Engineering – Ingenieurbüro
Inh.: Ing. Dirk Markus Mieth, M.Sc.