Mieth Engineering – Ingenieurbüro
Postanschrift:
Mieth Engineering
Zur Wetterwarte 50, Haus 337/G
01109 Dresden
Deutschland
Inhaber:
Dirk Markus Mieth, Ingenieur M.Sc. (Beratender Ingenieur)
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Entwicklung, Simulationen, Präsentationen, Vorträge und Ingenieurleistungen zwischen Mieth Engineering – Ingenieurbüro (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Angebote des Anbieters sind freibleibend und für zwei Wochen ab dem Datum der Abgabe gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail ausreichend) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang und Ausschluss klassischer Ingenieurwerke
Der Anbieter erbringt Ingenieurleistungen ausschließlich im Bereich der Technischen Informatik und Intelligenten Systeme. Der Anbieter bietet Beratungsleistungen, Entwicklung, Simulationen, Präsentationen, Vorträge, technische Berichte, Audits und Arbeitsergebnisse an.
Werkleistungen beziehen sich ausschließlich auf digitale, softwarebasierte oder dokumentbasierte Ergebnisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Softwarekomponenten, Spezifikationen, Lastenhefte, Pflichtenhefte, technische Dokumentationen, Modelle, Simulationen, Algorithmen, Präsentationen oder Berichte. Werkleistungen erfordern eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung, in der das jeweilige Ergebnis als abnahmefähige Werkleistung definiert wird.
Der Anbieter erbringt keine klassischen Ingenieurwerke, die physische Konstruktionen, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Hardwareentwicklung, Anlagenbau oder sonstige physische oder bauliche Ingenieurwerke umfassen. Solche Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Projekte mit Systemen, die einen cyber-physischen Bezug aufweisen, können jedoch einbezogen werden, sofern dies vor Beginn ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Anbieter erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um eine Dienstverpflichtung (Bemühensschuld) und nicht um eine Werkverpflichtung (Erfolgsschuld). Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot (Stundensatz, Tagessatz oder Festpreis). Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig. Im Verzugsfalle gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Mehraufwände, die durch Verzug des Kunden entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Haftung
Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung / professional indemnity insurance) gedeckelt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Mangelfolgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange die Informationen nicht allgemein bekannt sind.
Einzelheiten zu Vertraulichkeit, Datenschutz und etwaigen Einschränkungen bei der Nutzung von Tools/AI werden in einer gesonderten Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geregelt, die vor oder bei Vertragsschluss abgeschlossen werden kann. Der Anbieter verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber bereitgestellten Daten ausschließlich zur Auftragserfüllung und in Übereinstimmung mit der DSGVO zu verwenden.
7. Urheberrecht und Nutzung digitaler Werkzeuge/KI/Open Source
Der Anbieter behält alle Rechte, einschließlich der Urheberschaft, an seinen zugrundeliegenden Methoden, algorithmischen Bausteinen und Simulations-Blaupausen (Background IP). Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere Softwarecode, Modelle, Dokumentationen, Berichte, Präsentationen) für den vertraglich vereinbarten Zweck. Der Anbieter bleibt berechtigt, die zugrundeliegenden technischen Prinzipien und Softwaremodule für andere Projekte und Entwicklungen zu nutzen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Eine Rechteübertragung (vollständige Übertragung von Rechten oder exklusive Rechte) kann im Voraus individuell vereinbart werden und erfordert eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung (z. B. im Angebot, der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Vertrag). Eine solche Übertragung erfolgt nicht automatisch und kann, muss aber nicht zwangsläufig, an eine zusätzliche Vergütung geknüpft sein.
Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche digitalen Werkzeuge, Software, KI‑Modelle (cloudbasiert oder lokal), Cloud‑Dienste und sonstige Hilfsmittel zur Leistungserbringung zu verwenden, einschließlich der Eingabe von Daten, Prompts, Code oder Beschreibungen des Auftraggebers.
Open‑Source‑Komponenten dürfen verwendet werden, sofern die jeweiligen Lizenzbedingungen eingehalten werden.
Jegliche Einschränkungen oder Verbote bezüglich der Nutzung bestimmter Werkzeuge, Systeme, Cloud-Regionen oder der Eingabe bestimmter Daten sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden (vorzugsweise in einer gesonderten Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA).
8. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dresden, Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
